Insolvenzrecht

Insolvenzrecht

Ein weiterer Beratungsschwerpunkt unserer Kanzlei stellt das Insolvenzrecht dar. Wir beraten sowohl Gläubiger als auch Schuldner.


Schuldner begleiten wir von dem Entschluss, sich ihrer Schuldensituation zu stellen, über das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren und die Antragstellung bis hin zur Restschuldbefreiung.


Für jedes Problem finden wir eine Lösung. Rufen Sie uns an.


WIE WIR IHNEN HELFEN:

1.      Unverbindliche Ersteinschätzung per Telefon

2.      Ermittlung Ihrer finanziellen Situation (Schulden, Einkommen, Vermögenswerte)

3.      Kommunikation mit Ihren Gläubigern

4.      Ausarbeitung eines außergerichtlichen Vergleichsvorschlages

5.      Sollte dies erfolgreich sein: schuldenfreier Neuanfang für Sie

6.      Sollte dies scheitern: Vorbereitung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Schuldenfreiheit nach 3 Jahren (Restschuldbefreiung)



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