Rechtsanwalt
Dr. Alexander Ermert

Ihr Rechtsanwalt  für Mietrecht, Immobilienrecht und Insolvenzrecht

Willkommen auf unserer Webseite...

Herzlich Willkommen auf der Internetpräsenz der Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. iur. Alexander Ermert.

Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt auf der Beratung und Vertretung im Bereich des Immobilienrechts und des Insolvenzrechts.

Gerne beraten wir Sie aber auch kompetent in anderen Bereichen des Zivilrechts, des Verwaltungsrechts und  Strafrechts, einschl. des Steuerrechts.
Rufen Sie uns an und schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir freuen uns darauf, Ihnen in allen Belangen behilflich zu sein.

Rufen Sie uns an unter 02741-9317-61
oder schreiben Sie uns: info@kanzlei-dr-ermert.de

Beratung im Mietrecht - Wohnraum und Gewerbe

Wir beraten Sie im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Durchführung, der Beendigung oder der Abwicklung eines Mietverhältnisses. Bei unserer Kanzlei sind Sie richtig, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter oder Mieter haben. Dabei sind wir sowohl bei klassischen Mietwohnungen als auch im Bereich der Gewerberaummiete, d.h. Ladenlokalen, Industriehallen, Pflegeheimen, Lagerflächen etc.  für Sie tätig.

In diesem Zusammenhang vertreten wir sowohl Mieter als auch Vermieter. Hierdurch ist gewährleistet, dass wir uns auch stets in die Interessenlage der Gegenseite hineindenken und somit Ihre Interessen konsequent und erfolgreich durchsetzen können.

Mietmängel und Mietminderung

Während eines (langjährigen) Mietverhältnisses kommt es nicht selten zu Problemen in Bezug auf den Mietgegenstand. Schimmel in der Wohnung, eine defekte Heizung, Lärmbelästigungen durch Baustellen oder Nachbarn oder ein Wasserschaden sind nur einige Beispiele solcher Mängel.

Wir beraten Sie als Mieter über Ihre Rechte und prüfen die Möglichkeiten einer Mietminderung, die Möglichkeiten einer Ersatzvornahme, einer Mangelbeseitigungsklage und auch, ob eine (fristlose) Kündigung möglich ist.

Auch als Vermieter sind Sie nicht selten mit (vermeintlichen) Mängeln Ihrer Mieter konfrontiert. Hier gilt es schnell und konsequent über die Folgen aufzuklären und gemeinsam mit Ihnen eine Strategie zu entwickeln. So wird regelmäßig ein Mietmangel vorgeschoben, um nicht mehr die volle Miete zahlen zu müssen.


Betriebskostenabrechnungen und Mieterhöhungen

Die jährlich anstehende Abrechnung der Betriebskosten und der Heizkosten stellt für den Vermieter und den Mieter oftmals eine lästige Angelegenheit da. Für den Vermieter, weil er viele Belege zusammenstellen und diese dann ordnungsgemäß auf die Mietparteien umlegen muss. Für den Mieter entpuppt sich duch die Jahresabrechnung die zunächst günstige Wohnung vielleicht als teures Heim.

Unsere Kanzlei prüft die Betriebskostenabrechnungen auf ihre formellen und materiellen Anforderungen.

Auch setzen wir für Vermieter Mieterhöhungsverlangen konsequent durch und auf der anderen Seite prüfen wie diese für Mieter auf ihre Gültigkeit. Denn solche Mieterhöhungen werden in der Praxis regelmäßig im Zusammenhang mit Modernisierungen ausgesprochen oder der Vermieter verlangt eine Mieterhöhung bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmieten.

Dabei steht  die Wirtschaftlichkeit der beabsichtigten Maßnahme bei uns an erster Stelle.


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Beendigung des Mietverhältnisses : Kündigung

Möchten Sie ein bestehendes Mietverhältnis kündigen? Dann sind Sie bei unserer Kanzlei ebenfalls richtig.

Wir beraten und vertreten Mieter und Vermieter bei der Beendigung von Mietverhältnissen. Hierbei sind insb. formelle Voraussetzungen zu beachten.

Auch Eigenbedarfskündigungen, fristlose Kündigungen wegen Zahlungsrückständen, sonstige Kündigungen wegen Vertragsverletzungen oder einfache Kündigungen des Mieters zählen zu unserem Alltagsgeschäft. Und doch gilt es bei jeder Fallkonstellation die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und anzuwenden. Hierbei können Sie auf unsere mehr als 10-jährige Tätigkeit in diesem Bereich vertrauen.

Selbstverständlich setzen wir einen Räumungsanspruch notfalls auch im Wege einer gerichtlichen Räumungsklage durch.

Und auch gegen eine unberechtigte Kündigung Ihres Vermieters gehen wir notfalls gerichtlich vor.



Durchsetzung von Mietforderungen - Mietrückständen

Mit großer Erfahrung und Professionalität setzen wir Ihren Anspruch auf Mietzahlungen durch.

Zahlt der Mieter seine Miete gar nicht, nicht vollständig oder unpünktlich oder werden Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen nicht gezahlt, stehen wir Ihnen zur Seite.  Wir setzen Ihre Ansprüche effizient, schnell und möglichst kostengünstig durch, notfalls gerichtlich. Profitieren Sie hier von unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich.

Auch hier steht die Wirtschaftlichkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung im Vordergrund. Denn es gilt stets der Grundsatz:  "Werfe schlechtem Geld nicht noch gutes hinterher."


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Räumungsklagen

Räumt der Mieter die Mieträumlichkeiten nicht fristgerecht, vertreten wir Sie bundesweit vor Gericht sowohl im Rahmen eines Räumungsklageverfahrens als auch bei einer etwaigen Zwangsvollstreckung. Auch hier gilt der Grundsatz: Zeit ist Geld.

Beratung bei notariellen Kaufverträgen über Immobilien

Möchten Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen? Dann steht kurz oder lang eine notarielle Beurkundung dieses Immobilienkaufvertrages an.  Entgegen des weit verbreiteten Glaubens führt der Notar keine Interessenwahrnehmung bei der Beurkundung durch. Dies ist ihm bereits als unabhängiges Organ der Rechtspflege durch Berufsrecht verboten.

Es besteht jedoch in einer Vielzahl aller Immobilientransaktionen das Bedürfnis der Parteien des Kaufvertrages, eine für sie günstige Regelung im Kaufvertrag zu implementieren. Sei es in Bezug auf Gewährleistungsrechte, die steuerliche Optimierung (vor allem Grunderwerbsteuer oder generell bei Mietobjekten) oder die Gestaltung von Gesellschaften, bis hin zu der Berücksichtigung von Besonderheiten von vermieteten Objekten.

Hier blickt unsere Kanzlei auf eine fast 3-stellige Anzahl von Transaktionen zurück. Diese reicht von einfachen Kaufverträgen über Grundstücke und Ein-Familienhäusern über Mehrfamilienhäuser, Geschäftshäuser, bis hin zu komplexen Vertragsgestaltungen beim Verkauf und Ankauf von Industriehallen und Spezialimmobilien (Reha-Kliniken, Pflege-Einrichtungen, Gewerbeparks etc.).

In diesem Bereich analysieren wir den aktuellen Zustand und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine optimale Vertragsgestaltung und begleiten Sie  (wenn gewünscht) auch zum notariellen Beurkundungstermin.


Beratung bei Mietverträgen (Wohnrraummietverträge und Gewerberaummietverträge)

Gerne beraten wir Sie im Zusammenhang mit dem Abschluss neuer Mietverträge für Mietwohnungen oder Gewerbeflächen. Sofern notwendig und/oder von Ihnen gewünscht, übernehmen wir für Sie gerne auch die Verhandlungen.

Im Wohnraum-Mietrecht stehen insb. die Aspekte der AGB-Kontrolle (Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, Mietkautionen) im Vordergrund.

Im Gewerbemietrecht sind regelmäßig komplexere Mietverträge notwendig. Dies liegt. insb. daran, dass diese für die beteiligten Parteien große wirtschaftliche Bedeutung haben. So werden in die Immobilien im Vorfeld des Abschlusses des Mietvertrages oftmals größere Geldbeträge für Um- und Einbauten, für den speziellen Nutzungszweck des Mieters investiert. Dies erfordert eine rechtssichere Vereinbarung von längeren Vertragslaufzeiten. Nicht selten sind diese jedoch wegen eines Verstoßes gegen die Schriftform-Erfordernis des § 550 BGB unwirksam. Hier erfassen wir zunächst die individuelle Ausgangssituation und entwickeln mit Ihnen gemeinsam ein auf Ihren Fall passendes Konzept.

Unsere Kanzlei kann hier auf einen umfangreichen Erfahrungsbestand zurückgreifen, insb. aus den Bereichen Arztpraxen, Apotheken, Pflegeeinrichtungen, Lagerhallen, Industrieanlagen, Bibliotheken, Einzelhandelsflächen, Fahrschulen, Industrieflächen oder Flächen aus dem Lebensmittelbereich.

Maklerrecht

In einer Vielzahl an Fällen erfolgt der Ankauf / Verkauf einer Immobilie unter Einbeziehung eines Maklers. Wir beraten und vertreten sowohl Immobilienmakler als auch Kunden von Immobilienmaklern.

Sie sind Immobilienmakler und möchten Ihre Maklercourtage gegen einen Kunden geltend machen oder sehen sich mit Gewährleistungsansprüchen eines Kunden konfrontiert. Wir beraten und vertreten Sie hierbei gerne.

Oftmals werden Immobilien von Immobilienmaklern wohlklingend in einem Exposé oder einem Besichtigungstermin beworben. Nach dem Abschluss des Kaufvertrages müssen die Käufer dann aber feststellen, dass das Kaufobjekt zahlreiche Mängel aufweist, die Verkäufer und Makler verschwiegen haben. Wir prüfen, ob Ihnen unter diesen Umständen ein Anspruch gegen den Verkäufer oder den Makler zusteht und setzen diese Ansprüche (falls notwendig) auch gerichtlich für Sie durch.


Externe Rechtsabteilung für Hausverwalter oder Großvermieter

Für Hausverwaltungen oder andere Großvermieter stehen wir als externe Rechtsabteilung für die alltäglichen Fragen rund um die Immobilie zur Verfügung.

Im Alltag ergeben sich für Sie und Ihre Mitarbeiter eine Vielzahl von Fragen. In diesem Fall übernehmen wir im Bedarfsfall die Aufgaben einer externen Rechtsabteilung. Eine externe Rechtsabteilung steigert die Arbeitseffizienz Ihrer Mitarbeiter, da diese jederzeit rechtsverbindlichen Rat bei unserer Kanzlei einholen können. Gleichzeitig sind die Kosten hierfür aber planbar und transparent. Ein persönlicher Kontakt ist stets gewährleistet.



Insolvenzrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Bereich des Insolvenzrechtes für Privatpersonen (Verbraucher), Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Gesellschaften.

Wir beraten Sie im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Ihrer Person. In Zusammenarbeit mit Ihren ermitteln wir zunächst Ihre finanzielle und persönliche Situation und erarbeiten darauf aufbauend ein Entschuldungskonzept. Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern und versuchen, außergerichtlich eine Einigung zu erzielen. In nicht wenigen Fällen gelingt eine solche Einigung. Scheitern die Verhandlungen zu solch einer außergerichtlichen Einigung, bereiten wir für Sie einen Insolvenzantrag vor. Dies gilt sowohl für das Verbraucherinsolvenzverfahren (IK-Verfahren) als auch für das Regelinsolvenzverfahren (IN-Verfahren). Auch berücksichtigen wir die Auswirkungen auf Ihren sonstigen Lebensbereich (Eigenheim, Altersvorsorge, Ehe und Unterhalt). Wir lassen Sie in dieser Notlage nicht im Regen stehen. Selbstverständlich beraten wir Sie auch als Vermieter bei einer (drohenden) Insolvenz des Mieters über Ihre Rechte und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, die auf die Besonderheiten des jeweiligen Falles zugeschnitten ist. Hier ist ein schnelles und konsequentes Handeln zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Festigung Ihrer Rechtsposition unabdingbar.

Zwangsversteigerung

Unsere Kanzlei vertritt Gläubiger, Schuldner und sonstige Beteiligte im Zwangsversteigerungsverfahren einer Immobilie.

Wir sind für Sie sowohl in einer Zwangsversteigerung im Rahmen der Zwangsvollstreckung als auch bei einer Teilungsversteigerung (Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder einer sonstigen Gemeinschaft) tätig.

Auch beraten wir interessierte Bieter im Vorfeld einer Zwangsversteigerung. Falls gewünscht, begleitet Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Ermert persönlich zu dem Zwangsversteigerungstermin oder nimmt diesen in Vollmacht für Sie wahr - auch bundesweit.


Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Bereich des Insolvenzrechtes für Privatpersonen (Verbraucher), Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Gesellschaften.

Wir beraten Sie in dem Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Ihrer Person. In Zusammenarbeit mit Ihnen ermitteln wir zunächst Ihre finanzielle und persönliche Situation und erarbeiten darauf aufbauend ein Entschuldungskonzept. Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern und versuchen, außergerichtlich eine Einigung zu erzielen. In nicht wenigen Fällen gelingt eine solche Einigung. Scheitern die Verhandlungen zu solch einer außergerichtlichen Einigung, bereiten wir für Sie einen Insolvenzantrag vor. Dies gilt sowohl für das Verbraucherinsolvenzverfahren (IK-Verfahren) als auch für das Regelinsolvenzverfahren (IN-Verfahren). Auch berücksichtigen wir die Auswirkungen auf Ihren sonstigen Lebensbereich (Eigenheim, Altersvorsorge, Ehe und Unterhalt).

Wir lassen Sie in dieser Notlage nicht im Regen stehen.

Selbstverständlich beraten wir Sie auch als  Vermieter bei einer (drohenden) Insolvenz des Mieters über Ihre Rechte und entwickeln gemeinsam mit Ihnen  eine Strategie, die auf die Besonderheiten des jeweiligen Falles zugeschnitten ist. Hier ist ein schnelles und konsequentes Handeln zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Festigung Ihrer Rechtsposition unabdingbar.


Bundesweit für Sie tätig

Unsere Kanzlei hat Ihren Sitz zwischen Siegerland und Westerwald in Betzdorf. Für unsere Mandanten sind wir auf Wunsch selbstverständlich auch im gesamten Bundesgebiet tätig.

Rechtsanwalt Dr. Alexander Ermert

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Dr. iur. Alexander Ermert

Rechtsanwalt 

Mit Leidenschaft für Ihr gutes Recht

Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Alexander Ermert berät Sie in allen Fragen des Zivilrechts. Schwerpunkt der anwaltlichen Beratung liegt dabei auf dem Bereich des Immobilienrechts, des Mietrechts und des Insolvenzrechts.

Gerne berät Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Ermert auf diesen Rechtsgebieten.

Aber auch auf anderen Rechtsgebieten steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Ermert mit Kompetenz zur Verfügung.

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Ihre Zufriedenheit steht für uns an erster Stelle - das sagen andere Mandanten


Publikationen vor Rechtsanwalt Dr. Alexander Ermert

 Korruptionsbekämpfung durch das Steuerrecht und Kooperation von Strafverfolgungs- und Finanzbehörden

Rechtliche Möglichkeiten und 'gelebte' Wirklichkeit, zugleich ein Beitrag zum Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG


Von RA Dr. Alexander Ermert

2019, 523 Seiten, broschiert

ISBN 978-3-8487-5045-0


Die Arbeit untersucht die Einsatzmöglichkeiten des Steuerrechts zur Korruptionsbekämpfung. Gerade bei der Korruption im Kontext der Wirtschaftskriminalität bietet sich das Besteuerungsverfahren als Ausgangspunkt für weitere strafrechtliche Ermittlungen an. Das Zusammenwirken von Strafverfolgungs- und Finanzbehörden auf diesem Gebiet ist nicht unproblematisch, da hier unterschiedlichste Rechtsgebiete (Steuerrecht, Strafrecht, Steuerstrafrecht) und unterschiedliche Verfahrensarten (Besteuerungsverfahren, strafrechtliches Ermittlungsverfahren) zusammentreffen, deren Interdependenzen zu zahlreichen Problemen führen. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG erfährt in der Praxis nur unzureichende Beachtung. Nach einer Analyse der Norm mit ihren unterschiedlichen Wirkungsebenen (fiskalische, generalpräventive und steuerstrafrechtliche Ebene) gelangt der Autor zum Schluss, dass die bisherigen Regelungen Schwachstellen aufweisen und somit ein Vermeidungsverhalten auf Seiten der Finanzbehörden provozieren.


https://www.nomos-shop.de/titel/korruptionsbekaempfung-durch-das-steuerrecht-und-kooperation-von-strafverfolgungs-und-finanzbehoerden-id-71096/


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